Sie haben ein Grab zu pflegen. |
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Sie möchten schon heute alles für die Zeit danach regeln: |
wenn Sie nicht von Kostensteigerungen überrascht werden wollen |
weil Sie keine Angehörigen mehr haben oder diese weit entfernt leben |
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wenn Ihnen die Pflege eines Grabes durch eine große Entfernung unmöglich ist |
weil Sie Ihren Lieben auch später nicht zur Last fallen wollen |
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wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen nur wenig Zeit haben |
weil Sie einfach alles in guten Händen wissen wollen |
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wenn Sie vor allem die mühevollen Pflegeaufgaben abgeben möchten |
weil Sie heute über Ihre Mittel selbst verfügen wollen |
Hier werden die nachfolgenden Leistungen für mehrere Jahre (z.B. 10, 20 und mehr)
auch über Ihr Ableben vertraglich festgelegt.
Der Dauergrabpflegevertrag wird mit Ihrem Friedhofsgärtner über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege abgeschlossen.
Die Treuhandstelle verwaltet die von Ihnen bei Vertragsabschluß zu zahlende Summe auf einem Treuhandkonto und überwacht sorgfältig regelmäßig die vom Friedhofsgärtner zu erbringenden Leistungen.
Die aus dem sicher angelegten Kapital entstehenden Zinsen decken die im Laufe
der Jahre fortschreitende Teuerung, so dass jederzeit die vereinbarten Leistungen
für die gesamte Vertragsdauer erbracht werden können, ohne dass dem Kunden
weitere Kosten entstehen.
Die Treuhandstelle überträgt die Pflege in andere Hände, wenn deren ordnungsgemäße Ausführung nicht mehr gesichert ist (z.B. Betriebsaufgabe oder wenn die Pflegeleistung nicht den Vereinbarungen entspricht).
Für ausführliche Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Unsere Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08:00 – 18:30 Uhr
Sa.: 08:00 - 14:00 Uhr
So: 10:30 – 12:30 Uhr