Grabpflege

Unter Jahrespflege versteht man die Grabpflege, die sich auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt, aber ohne Kündigung fortlaufend besteht. Hierbei stellt der Friedhofsgärtner die erbrachten Leistungen turnusgemäß in Rechnung.

Je nach Vertragsgestaltung enthält die Jahrespflege folgende Komponenten:

  • Befreiung der Grabfläche und Wege rundum von Verschmutzungen (Laub, Äste, Unkraut, etc.)
  • Düngung der Pflanzen
  • Schnitt und Gießen der Pflanzen nach fachmännischen Gesichtspunkten

Zusätzlich zur Jahrespflege bieten wir verschiedene Dienstleistungen nach Aufwand an:

  • Erneuerung der Anlage nach Einsenkschäden
  • Schmuck des Grabes mit Wintergrün und dauerhaften Gestecken
  • Grabschmuck (Kränze, Gestecke, Pflanzschalen, Blumensträuße) zu den Totengedenktagen oder persönlichen Gedenktagen
  • Jahreszeitliche wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer-, und Herbstblumen

Besprechen Sie Ihre individuellen Wünsche für Ihr Grab gerne mit uns.